Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von flowmotion yoga


Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von flowmotion yoga unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.


1. Angebote von flowmotion yoga

Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10-er, 20-er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich. Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von flowmotion-yoga enthalten sind wie Einzelunterricht, Coaching u.a.

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Das Nähere regeln jeweils diese AGB.


2. Rückgabe der Mehrfachkarten, Rückerstattung der Kursgebühren

Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 2 Absatz 1 Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

Sollte ein Workshop/Kurs abgesagt werden müssen (z.B. Krankheitsausfall des Dozenten) erstatten wir Ihnen die Kosten des Workshops zu 100%. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für darüber hinaus gehende Kosten nicht aufkommen können. Stornierung: Bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die berechnete Bearbeitungsgebühr auf 50%. Danach ist die komplette Teilnahmegebühr auch im Krankheitsfall nicht mehr erstattungsfähig.


3. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schliessung

flowmotion yoga ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist flowmotion yoga berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang gekannt gemacht. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ist ein Workshop ausgebucht, so wird dies auf der Internetseite und im Studio bekanntgegeben. Mit der erfolgreichen Bezahlung ist der Platz fest reserviert und zugesagt. Eine Bestätigung wird nach Erhalt der Anmeldung umgehend via Email an Sie gesendet.

Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

flowmotion yoga ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

flowmotion yoga ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen Betriebsferien.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.


5. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

flowmotion yoga ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch schriftliche Benachrichtigung mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB.

Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist flowmotion-yoga berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

Sofern flowmotion yoga besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. flowmotion-yoga ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.


6. Haftung

Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt flowmotion yoga keine Haftung.


7. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist flowmotion yoga berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.